SPENDEn-
QUITTUNG
Gerne stellen wir Ihnen ab einer Spende in Höhe von 300,00 Euro eine Spendenbescheinigung aus. Wir versenden Ihre Spendenbescheinigung automatisch im ersten Quartal des Folgejahres.
der vereinfachte Spendennachweis
Hintergrundinformation
Voraussetzungen zur Erstellung von Zuwendungsbestätigungen
• Um Spendenbescheinigungen ausgeben zu dürfen, muss die Gemeinnützigkeit von CFI-Kinderhilfe mit dem sog. Freistellungsbescheid bescheinigt werden. Dieser Bescheid wird vom Finanzamt ausgestellt, nachdem er die Voraussetzungen erfolgreich und positiv geprüft hat. CFI-Kinderhilfe legt dazu dem Finanzamt jedes Jahr ihr Jahresbericht vor (link). Dieser Freistellungsbescheid gilt vorerst für fünf Jahre, wird jedoch bei Verlust der Gemeinnützigkeit entzogen.
• Weiterhin muss CFI-Kinderhilfe laut Spendenrecht gewährleisten, dass die Spende dem gemeinnützigen Bereich zufließen wird. Denn Spenden dürfen i.d.R. nicht zum Vermögensaufbau des Vereins verwendet werden – es sei denn dies ist ausdrücklich vom Spender gewünscht. Auch dazu führt CFI-Kinderhilfe Buchhaltung. Jede Spende muss vom Kinderdorf beantragt und belegt werden.
• Außerdem dürfen Spendenquittungen nur ausgestellt werden, wenn es sich bei der Spende um eine freiwillige Zuwendung ohne Gegenleistung handelt. Eine Spende aufgrund eines richterlichen Beschlusses kann ebenfalls nicht abgesetzt werden.
Zweckgebundene Spenden
Wir freuen uns sehr über jede Spende, sei sie noch so klein.
Wir garantieren, dass Spenden ausschließlich zur Erfüllung unserer satzungsgemäßen Zwecke verwendet wird.
Sollten Sie Ihre Spende gern einem ganz bestimmten Zweck, einem Projekt oder einem speziellen Kinderdorf zuwenden wollen, so werden wir uns selbstverständlich darum bemühen.
Es kann jedoch vorkommen, dass dies aus den unterschiedlichsten Gründen nicht mehr möglich oder erforderlich ist. Sollte dies der Fall sein, so wird Ihre Spende einem anderen Projekt oder Kinderdorf zugute kommen, wo sie ebenso dringend benötigt wird.