Erbe
Die vom Erblasser als Erb:innen eingesetzte Personen treten als Rechtsnachfolger:innen in Ihre Fußstapfen. Wenn eine erbberechtigte Person im Testament eingesetzt wird, dann erbt diese alles, was dem Verstorbenen gehört hat. Das können neben den Vermögenswerten auch die Schulden des Erblassers sein.
Sie übernehmen damit sämtliche Rechte und Pflichten und müssen Ihren letzten Willen erfüllen. Dazu sind sie gesetzlich verpflichtet. Es sollte aus Ihrem Testament klar hervorgehen, wen Sie als Erb:in einsetzen. Sie müssen mindestens eine Erb:in benennen.
Vermächtnis
Mit einem Vermächtnis hinterlassen Sie Personen oder Organisationen, also Vermächtnisnehmer:innen Ihrer Wahl, nicht Ihr gesamtes Erbe, sondern zum Beispiel einen genau definierten Geldbetrag, Wertgegenstände, ein Sparkonto oder festgelegte prozentuale Anteile am Erbe, nur um einige Beispiele zu nennen.
Ihre Erb:innen sind gesetzlich dazu verpflichtet, die von Ihnen angeordneten Vermächtnisse zu erfüllen.
Wer seinen Nachlass spenden und damit eine gemeinnützige Organisation unterstützen möchte, sollte sich daher mit dieser Frage genau befassen. Um den Begünstigten von den üblichen Verpflichtungen als Erb:in und möglichen Schulden zu entbinden, ist das Ver-mächtnis der beste Weg.
Denken Sie daran, das Vermächtnis im Testament konkret als solches zu bezeichnen.